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ArbG Offenbach, 28.03.2012 - 5 Ca 297/11 |
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Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 28.03.2012 - 5 Ca 297/11
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 6 Sa 617/12
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 6 Sa 617/12
Kündigung
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten das am 28. März 2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach - 5 Ca 297/11 - teilweise abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat.auf die Berufung des Klägers wird das am 28. März 2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach - 5 Ca 297/11 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 28. März 2012 - 5 Ca 297/11 - zurückzuweisen.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 28. März 2012 - 5 Ca 297/11 - abzuändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen: Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 28. März 2012 - 5 Ca 297/11 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. c) ArbGG statthaft.